Der Auftrag gilt als positiv abgeschlossen, wenn:
a) das Fahrzeug / Objekt sichergestellt und an die angegebene Adresse überführt wurde
b) eine Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Schuldner aufgrund unseren Maßnahmen zustande
kommt
c) der Schuldner das Fahrzeug / Objekt aufgrund unserer Aktivität einstellt
d) der Forderungsrückstand einkassiert wurde
e) das Fahrzeug / Objekt von den Behörden sichergestellt wurde, aufgrund einer von uns aufgegebene Strafanzeige. Kann nach Freigabe von uns abgeholt werden
f) der Verbleib geklärt wurde, die Sicherstellung jedoch nicht erfolgen kann, z.B. wegen Verschrottung oder Zurückhaltungsrechten Dritter bzw. weil das Fahrzeug / Objekt nachweislich gestohlen wurde
Bei negativen Abschluss:
werden dem Auftraggeber für Aufträge im Innland keine Kosten in Rechnung gestellt.
Ausnahmen: Kosten für Anzeigerstattung oder von uns eingeholte kostenpflichtige Auskünfte |