Fahrzeuge bis 2,8 t und Krafträder |
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Sicherstellungsservice einschl. Überführung bis 100 km zum Einstellort |
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Fzg,-Überführung 101 km≥ 200 km zum Einstellort |
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Fzg,-Überführung 201 km≥ 300 km zum Einstellort |
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Fzg,-Überführung 301 km≥ 400 km zum Einstellort |
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Fzg,-Überführung 401 km≥ 500 km zum Einstellort |
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Fahrzeuge bis 7,5 t mit und ohne Anhänger / Auflieger |
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Sicherstellungsservice einschl. Überführung bis 100 km zum Einstellort |
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Fzg,-Überführung 101 km≥ 200 km zum Einstellort |
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Fzg,-Überführung 201 km≥ 300 km zum Einstellort |
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Fzg,-Überführung 301 km≥ 400 km zum Einstellort |
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Fzg,-Überführung 401 km≥ 500 km zum Einstellort |
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Fahrzeuge über 7,5 t mit und ohne Anhänger / Auflieger |
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Sicherstellungsservice einschl. Überführung bis 100 km zum Einstellort |
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Fzg,-Überführung 101 km≥ 200 km zum Einstellort |
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Fzg,-Überführung 201 km≥ 300 km zum Einstellort |
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Fzg,-Überführung 301 km≥ 400 km zum Einstellort |
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Fzg,-Überführung 401 km≥ 500 km zum Einstellort |
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Bei Überführungen von Fahrzeugen für die eine Straßenbenutzungsgebühr anfällt, wird diese Gebühr zusätzlich berechnet.
Die Preise enthalten alle notwendigen Maßnahmen zur Sicherstellung und Überführung vom Sicherstellungs- bis zum Einstellort der im Auftrag angegebenen Fahrzeuge.
1.) die Überführung erfolgt auf eigener Achse oder Anhänger
2.) die Überführung von Fzg. über 2,5 t z.GG. erfolgt auf eigener Achse
Für die Überführung eines PKW / Nutzfahrzeug / Anhänger oder Auflieger auf eigener Achse ohne TÜV, abgemeldet oder ohne Versicherungsschutz berechnen wir für unsere Überführungskennzeichen eine pauschale von 60,00 EUR.
Bei Erstattung einer Strafanzeige wegen Unterschlagung gemäß § 246 StGB und die Ausschreibung zur polizeilichen Fahndung berechnen wir eine Kostenpauschale in Höhe von 50,00 EUR.
Die Preise können auch individuell auf die jeweiligen Bedürfnisse, z.B. auf das Tätigkeitsgebiet für Sicherstellung, Einsatzort und Auftragsvolumen abgestimmt werden. |
Nicht enthalten sind:
notwendige Fremdhilfe, Reparaturen, Abschlepp- oder Transportgebühren für nicht fahrbereite oder rollfähige Fahrzeuge, z.B. Unfall, die nicht auf unsere Anhänger verladen werden können. Mehrkosten für außergewöhnlich hohen Aufwand oder für Fahrzeuge, für die eine Sondergenehmigung benötigt wird sowie Anhänger und Auflieger ohne Zugfahrzeug oder nicht für den Straßenverkehr zugelassene Fahrzeuge wie z.B. Forstmaschinen, Landwirtschaftliche Fahrzeuge. Transport nach Absprache und Kostenvoranschlag. Bei Maschinen, Einrichtungen, Räumungen usw. erfolgt nach Besichtigung der Örtlichkeiten ebenfalls ein Kostenvoranschlag.
Für Sicherstellung und Transport von Boote wird, wenn möglich, ein Kostenvoranschlag erstellt bzw. die Kosten werden nach Aufwand berechnet.
Für Sicherstellung und Transport von Fahrzeuge aus dem Ausland und für Großaufträge wird, wenn möglich ein Kostenvoranschlag erstellt.
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